Einbrecher dringen nicht nur in Garagen ein um dort Wertgegenstände zu entwenden, sondern auch um von dort aus in das Wohngebäude zu gelangen.
Schwingtore sollten mit einer speziellen Stangenverriegelung mit geschütztem Profilzylinder gesichert werden, die Beplankung des Schwingtores darf von außen nicht entfernbar sein.
Bei der Verbindungstür zwischen Garage und Wohnhaus muss es sich in der Regel um eine zugelassene Brandschutztür handeln. An diesen dürfen im Nachhinein keine bautechnischen Veränderungen vorgenommen werden, um die Brandschutzrichtlinien weiterhin einzuhalten.
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